Katharina Fasel
[Prof. Dr. Hans Rochelmeyer]
1196
Förderung von Forschung und Lehre im Bereich des Fachs Pharmazie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Fachbereich Chemie, Pharmazie, Geographie und Geowissenchaften
Professor Dr. Hans Rochelmeyer war langjähriger Ordinarius des damaligen Pharmazeutischen Instituts der JGU. Er trug 1950 die Kosten für einen Grundstückserwerb in Wertach und die Einrichtung eines Gebäudes aus privaten Forschungsmitteln für seine Arzneipflanzenforschung. Als der Zweck nicht länger erfüllt werden konnte, wurde das Anwesen verkauft und der Erlös in die Professor Rochelmeyer-Stiftung eingebracht.
Bei der Stiftungsgründung hat Rochelmeyers Erbin Katharina Fasel federführend mitgewirkt. Die Stiftung unterstützt fachlich und zeitlich begrenzte Forschungsvorhaben, wissenschaftliche Arbeiten und Veröffentlichungen durch Beihilfen zu Forschungs- und Studienreisen sowie Studienaufenthalten im In- und Ausland oder durch Stipendien an Dozentinnen und Dozenten, Doktorandinnen und Doktoranden sowie besonders qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Stichtag: jährlich ca. 01.11.
Die Stiftung fördert die Forschung und Lehre im Bereich des Fachs Pharmazie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Ziel ist es, wissenschaftliche Projekte zu unterstützen und die Weiterentwicklung in diesem Fachgebiet zu fördern.
§3Zweck der Stiftung(1) Zweck der Stiftung ist die unmittelbare Förderung und Lehre im Bereich des Fachs Pharmazie an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU).Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durcha) Bestimmte, fachlich und zeitlich begrenzte Forschungsvorhabenb) Wissenschaftliche Arbeiten und Veröffentlichungenc) Beihilfen zu Forschungs-, Studienreisen und Studienaufenthalten im In- und Ausland oder Stipendien an Dozentinnen und Dozenten, Doktorandinnen und Doktoranden, Studierende und besonders qualifizierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.(2) Die Stiftung ist nicht verpflichtet, sämtliche Stiftungszwecke in jedem Geschäftsjahr zu fördern. Die Stiftung kann nach freiem Ermessen entscheiden, welche der genannten Zwecke wie und in welchem Umfang gefördert werden.
Formlose Anträge sollten das geplante Projekt auf einer halben bis einer Seite beschreiben und die beantragte Fördersumme angeben. Dabei ist zu beachten, dass keine internen Mittel (Hausmittel) zur Verfügung stehen und die Förderung durch die Stiftung erforderlich ist. Der Einsendeschluss für die Anträge ist der 1. November jeden Jahres. Die Entscheidungssitzung zur Auswahl der geförderten Projekte findet Ende November statt. Wir freuen uns auf Ihre Einsendungen und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.